Frh. Jerg von Gundelfingen (anstelle seines von den Parteien zum Gemeinen erwählten, inzwischen verstorbenen Vaters Frh. Wilhelm von Gundelfingen) und die Zusätze Heinrich Truchseß von Ringingen, Jakob Bach, alter Bürgermeister zu Saulgau, Jerg Thegenhart, Vogt zu Sigmaringen, und Benz Ruoffer, Vogt zu Scheer, schlichten die Streitsache zwischen dem Erbtruchsessen Eberhard von Waldburg und Ammann, Bürgermeister und Rat der Stadt Riedlingen für das dortige Spital um einen vom Spital gebauten Weiher im Hard bei Erisdorf. Er beurkundet das Urteil von 1459 März 23, wonach die Truchsessen ihren unteren Weiher jederzeit ablassen und fischen können, während das Spital vorher anzeigen soll, wann es seinen Weiher ablassen will