Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches oberster Truchseß und Herzog in Bayern (Beyern) bekundet, daß sein Verwandter (nefe) Simon Graf zu Sp. und Vianden (Vyand.) ihm für 21 000 Gulden seine Rechte an der Stadt Ladenburg (Laudenburg) und der Burg Stein (Steyne) versetzt hat, die Bischof und Domkapitel zu Worms (Wormß) seinerzeit Simons + Vater Walram Grafen von Sp. verschrieben hatten. Diese Urkunden hat Simon dem Pfalzgrafen übergeben. Falls Bischof und Domkapitel Stadt und Burg für 21 000 Gulden bei Simon auslösen wollen und die Lösung fordern, sollen Simon und seine Erben ihrerseits mit dieser Bitte an den Pfalzgrafen herantreten. Dieser oder derjenige, dem er die Pfänder versetzt hat, sollen mit der Lösung gehorsam sein und Burg und Stadt gegen Zahlung von 21 000 Gulden an Bischof und Domkapitel herausgeben. Ruprecht verspricht, dann Simon die Urkunden zu verschaffen, die sein + Vater für Bischof und Domkapitel ausgestellt hat. Erhält Ruprecht von Bischof und Domkapitel die Zustimmung zur Übernahme des Pfandes, hat er diese Urkunden ebenfalls zu beschaffen. Siegel des Ausstellers.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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