Engelhart von Morstein, Stadtschultheiß zu Schwäbisch Hall, beurkundet in Gegenwart namentlich benannter Richter: Jos Heiner zu Raibach, der von der Witwe Elisabeth Heuser zu Hall eine etwa zwei Tagwerke messende Wiese in Raibach gekauft hat, unterstellt sich selbst und die Liegenschaft der Territorialhoheit der Stadt und verspricht die Entrichtung einer jährlichen ewigen Herrengülte Vorgelds für diese Liegenschaft.