Streit um die Bezahlung einer Jahresrente von 12 oberrheinischen Gulden aus dem Gut Frauenberg (Vrauwenberg) in der Herrschaft Wijlre (Niederlande). Der Vater des Appellanten hat die Rente von Adrian von Nesselrode zu Wijlre, Drost von Schönforst (gest. 1519), gekauft. Wegen rückständiger Zahlungen sei der Appellant in das streitige Gut immittiert worden. Nach dem Tod des Rentenverkäufers hätten sich jedoch dessen Erben in den Besitz der Kornfrüchte des Guts Frauenberg gesetzt. Der Appellant erhebt nun eine Restitutionsklage bis zur Erfüllung seiner Schuldforderungen gegen den Appellaten als Gatten der Agnes von Nesselrode, Tochter des Adrian von Nesselrode aus der ersten Ehe mit Margarethe von Dobbelstein. Der Appellat meint jedoch, Margaretha von Elderen, die zweite Gattin Adrians von Nesselrode, müsse als Erbin der beweglichen Hinterlassenschaft für die rückständigen Rentzahlungen aufkommen. Das RKG verurteilt am 7. Jan. 1549 den Appellaten zur Zahlung der rückständigen Renten, einschließlich der 15 noch zu Lebzeiten des Adrian von Nesselrode schuldigen Zinsen, bis zur völligen Ablösung der Schuldforderung. Zugleich jurisdiktionelle Streitigkeiten über die Funktion des Schöffengerichts von Aachen als Oberhof für Wijlre. Es ist nicht auszuschließen, daß es sich beim vorliegenden Prozeß um kein Appellationsverfahren handelte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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