Kurfürst Friedrich August von Sachsen, König in Polen, genehmigt dem Obristleutnant Hans Christoph von Röder und seinem Sohn Ludwig August von Röder, anhaltischer Hofrat in Zerbst, die Aufnahme einer Schuld unter Verpfändung ihrer Güter Ober- und Unter-Pohl bei Oberkriegskommissar Anthon Bildstein.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view
Loading...