Hans Huber von Schwabelweis, Weinzierl, bekundet, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihm auf dem Weingarten der Wetzel Erbrecht gemäß eines darüber ausgestellten inserierten haubtbrivs (siehe Urkunde vom 8. März 1480, Nr. 2119) verliehen hat. S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling