Wolfgang Heribert Kämmerer von Worms Frh. von Dalberg, des hl. Röm. Reichs erster Erbritter, kurbadischer Geh. Rat, Obristhofmeister und Staatsminister, Ritter des hl. Hubertus, des Ordens de la fidelité und Malteser-Ordens bestimmt durch seinen letzten Willen, dass er gemäß der Regelungen in den Familien-Grund- und Stammespakten seinen einzigen Sohn Emmerich Joseph, kurbadischer Gesandter und bevollmächtigter Minister zu Paris, als Universalerben für die Stammesgüter mit allen Einkünften sowie Kapitalien einsetzt. Seine beiden Töchter Franziska Kämmerer von Worms Freiin von Dalberg und Maria Anna von Venningen geb. Kämmerer von Worms Freiin von Dalberg sollen anstatt dem durch Familienvertrag Zugewiesenen, je 30.000 Rhein. Gulden als Erbanteil erhalten. Sollten seine Töchter mit ihrem Anteil nicht zufrieden sein, sollen sie bzw. ihre Erben von dem nach Abzug der Schulden, Jahreslasten, Deputation, Wittum und Legaten verbleibenden realen Grundvermögen auf der linken Rheinseite je 1/4, sein Sohn die Hälfte erhalten, dabei jedoch den Anspruch auf die 30.000 Gulden verlieren. Seiner Ef. Elisabeth Augusta geb. Ulner von Dieburg legiert er den Garten zu Mannheim, seinen Bediensteten ein Jahresgehalt; seine Bediensteten Johann Schneider und Franz Kübel sollen entweder von seinen Erben übernommen oder mit einem jährlichen Legat von 150 Gulden ausgestattet werden. Das Testament habe er sich jederzeit durch Kodizill zu ergänzen vorbehalten. Sein Konsulent Hofrat Reichard und sein Hausmeister Baumann sollen mit Gehalt gehalten werden oder solches als Pension auf Lebzeit erhalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...