Die Lehen, die ehemals die Grafen von Erbach vom Erzbistum Mainz zu Lehen trugen, zu neuem Mannlehen, nämlich: 1.) das Dorf Jugenheim [heute Seehe...
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Urk. 14, 120
A I u, Mainz sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Chur=Mayntzische Lehn=Brieffe, Nr. 5
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Passivlehen >> Mainz, Erzbistum >> 1700-1799
1748 April 01
Lehnsbrief
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Lehen, die ehemals die Grafen von Erbach vom Erzbistum Mainz zu Lehen trugen, zu neuem Mannlehen, nämlich: 1.) das Dorf Jugenheim [heute Seeheim-Jugenheim, Gem., Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit Vogtei und Gericht, Wald, Wasser, Weide und Wildbann; 2.) der Kirchensatz zu Pfungstadt [Stadt, Lkr. Darmstadt-Dieburg]; 3.) der Zehnt zu Pfungstadt; 4.) der freie Hof zu Pfungstadt, genannt Neuse-Gaste-Hof, mit Gericht und Freiheiten und allem Zubehör; 5.) der Krößelmannshof zu Pfungstadt mit seinem Zubehör; 6.) ein Viertel des Dorfes Alsbach [Ortsteil der Gem. Alsbach-Hähnlein, Lkr. Darmstadt-Dieburg]; 7.) ein Teil zu Hähnlein [Ortsteil der Gem. Alsbach-Hähnlein, Lkr. Darmstadt-Dieburg] und in der Auen [Wüstung auf der Gemarkung Hähnlein, Gem. Alsbach-Hähnlein, Lkr. Darmstadt-Dieburg] mit ihrem jeweiligen gesamten Zubehör, Mannschaft, Wildbann, Fischereien, Weingarten, Äckern, Wiesen, Wäldern, Wassern, Mühlen und Weiden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Friedrich Karl [von Ostein], Erzbischof von Mainz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Friedrich Karl [von Ostein], Erzbischof von Mainz
Belehnte/r: Friedrich [I.] Landgraf von Hessen[-Kassel], König von Schweden, wie auch Ludwig [VIII.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt], sodann Wilhelm der Ältere, Landgraf von Hessen, Karl Landgraf von Hessen, Ernst Leopold Landgraf von Hessen[-Rotenburg], und weitere namentlich genannte Personen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ