Balthasar von Lyskirchen (Ließ-) reversiert, daß Abt Konrad ihn nach dem Tod des Johann von der Tynnen zu Barnsfeld (Bernsfeldt) mit den Mannlehengütern Forckenbeck, Moselers Haus und Juckwick, vormals Strobandts Haus, Zelekinck und Lutticke Veithaus geheißen, im Kirchspiel Roxel gelegen, die aus Mangel an männlichen Leibes- bzw. Lehnserben dem Abt heimgefallen waren, zu Mannlehensrecht belehnt hat. Zeugen: Johann zum Putz, Dr. jur., und Alexander Duden, Richter allhier [zu Werden], als Dienstmanns-Lehnsmannen des Stifts. - Besiegelt und unterschrieben vom Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...