König Sigmund erklärt die dem Kloster St. Blasien von Vögten, Städten und Gerichten entgegen kaiserlichen Privilegien an seinen Leuten zugefügten Beeinträchtigungen für nichtig und befiehlt den in der Urkunde genannten Fürsten, Grafen, Herren und Städten, dem Kloster zu dem Seinigen zu verhelfen