Gostenhof. Matthäus Stich, Zimmermann, wird concediert, in seine zweigädige Eckbehausung im Schottengässlein ein Stubenfeuerrecht im dritten Gaden anzurichten, verzeiht sich dagegen einer Brandstütze in seinem von denen Zeilfelderischen erkauften Gärtlein, dahingegen wird seinem Successor Pankraz Büttner verweigert, ein Feuerrecht aus solchen, an Heinrich Geusen, welcher solches auf sein landalmosisches Feld am Judenbühl transferieren wollen, zu verkaufen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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