Ernst, Kurfürst, und Albrecht, Herzog von Sachsen, nehmen die Nürnberger Kaufleute in ihren besonderen Schutz und versprechen sie nicht auf bestimmte Straßen zu nötigen; auch solle, wenn einer ihrer Fuhrleute Zoll oder Geleitgeld nicht entrichtet, dieser mit seinem eigenen Leib, Pferd oder gut büssen, die von ihm geführte Habe aber nicht aufgehalten werden. (Der übrige Inhalt wie HO/C Nr. 32). - Zeugen: Hugolt von Slinitz, Obermarschall, Hans von Maltitz, Heinrich von Bunaw, Cunrad Metzschs, Ditherich von Schonberg, Untermarschall, Jörge von Slinitz, Johann von Mergental, Kanzler, Hanns Metzschs, Hanns Marschalz, Heinrich von Schonnberg, Nickel von Kokeritz zu Miessen und Hanns Losser zu Sachssen Landvögte. - Siegler: der Herzog.

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Staatsarchiv Nürnberg
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