Ulrich Losch von Krebsstein, wegen schlechter Behandlung seiner Ehefrau, übler Haushaltung, unmäßigen Trinkens und Essens, Gotteslästerung und Missachtung des Friedegebotes zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass er sich künftig gegen seine Frau und überhaupt gegen jedermann wohl verhalte, alle Wirtshäuser und Zechen meide, ohne Erlaubnis der Vögte zu Kirchheim nichts von seinem Hab und Gut verkaufe, versetze oder sonst wie verändere, und außerdem die Atzung bezahle, verpflichtet sich freien Willens, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Er hatte am 21. Oktober in betrunkenem Zustand seine Frau zu misshandeln versucht, und als sie vor ihm in das Haus seines Schwagers Hans Finckh floh, hatte er diesen und den zu Hilfe gerufenen Martin Grether, der ihm Namen des Herzogs Frieden gebot, unter gotteslästerlichem Fluchen bedroht.