Fürstlich Bentheimsches Archiv der ehemaligen Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf: Akten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 15 I
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Deposita, nichtstaatliche Archive und Nachlässe >> Deposita
1411-1970
Überlieferungsgeschichte
Die Herrschaft Limpurg-Gaildorf wurde 1690 nach dem Aussterben der besitzenden Linie im Mannesstamm unter den beiden Töchtern des letzten Erbschenken Wilhelm Heinrich und den Schenken Vollrath und Georg Eberhard von der Linie Limpurg-Speckfeld-Schmiedelfeld aufgeteilt. 1707 wurden aus der Hälfte der beiden Schwestern die sog. Landesteile Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand und Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim gebildet. Letzterer fiel 1803 an die Fürsten von Solms-Braunfels und kam 1873 im Erbgang an die Fürsten von Bentheim-Steinfurt zu Burgsteinfurt, die ihn noch heute besitzen. Als 1938 das Gesamtarchiv der Linie Limpurg-Gaildorf, an dem Württemberg 23/48, der Graf zu Bentinck-Waldeck 13/48 und der Fürst zu Bentheim 12/48 besaßen, zur Aufbewahrung in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart (heute Staatsarchiv Ludwigsburg B 114) verlagert wurde, waren die Archivteile, an denen vorwiegend privates Interesse der Miteigentümer bestand, sowie sämtliche Stücke aus der Zeit nach der Assenheimschen Teilung 1821 im Schloss zu Gaildorf verblieben. Während der Bentinck-Waldecksche Anteil heute bei der Gräflich Ortenbergischen Forstverwaltung in Gaildorf aufbewahrt wird, wurde das Bentheimsche Teilarchiv im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Eigentumsvorbehalt hinterlegt. Davon ausgenommen sind die Forstkarten, die sich im Forsthaus Buschhof in Fichtenberg befinden.
Vorbemerkung: Die Herrschaft Limpurg-Gaildorf wurde 1690 nach dem Aussterben der besitzenden Linie im Mannesstamm unter den beiden Töchtern des letzten Erbschenken Wilhelm Heinrich und den Schenken Vollrath und Georg Eberhard von der Linie Limpurg-Speckfeld-Schmiedelfeld aufgeteilt. 1707 wurden aus der Hälfte der beiden Schwestern die sog. Landesteile Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand und Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim gebildet. Letzterer fiel 1803 an die Fürsten von Solms-Braunfels und kam 1873 im Erbgang an die Fürsten von Bentheim-Steinfurt zu Burgsteinfurt, die ihn noch heute besitzen. Als 1938 das Gesamtarchiv der Linie Limpurg-Gaildorf, an dem Württemberg 23/48, der Graf zu Bentinck-Waldeck 13/48 und der Fürst zu Bentheim 12/48 besaßen, zur Aufbewahrung in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart (heute Staatsarchiv Ludwigsburg B 114) verlagert wurde, waren die Archivteile, an denen vorwiegend privates Interesse der Miteigentümer bestand, sowie sämtliche Stücke aus der Zeit nach der Assenheimschen Teilung 1821 im Schloss zu Gaildorf verblieben. Während der Bentinck-Waldecksche Anteil heute bei der Gräflich Ortenbergischen Forstverwaltung in Gaildorf aufbewahrt wird, wurde das Bentheimsche Teilarchiv im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Eigentumsvorbehalt hinterlegt. Davon ausgenommen sind die Forstkarten, die sich im Forsthaus Buschhof in Fichtenberg befinden (siehe Kurzbeschreibung des Bestands). Während die Amtsbücher des Fürstlich Bentheimschen Archivs der ehemaligen Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf bereits im Jahr 1996 verzeichnet wurden (PL 15 II), existierte für die Akten des vorliegenden Bestands bislang lediglich ein vorläufiges Verzeichnis. Frau Gisela Scharlau überarbeite unter Anleitung von Frau Maria Magdalena Rückert im Jahr 2004 dieses Verzeichnis und erfasste die Daten in MIDOSA95. Zugleich erstellte sie eine Klassifikation. Der Bestand PL 15 I umfasst 417 Büschel = 7,6 lfd. m. Ludwigsburg, November 2005 Dr. Matthias Röschner
Die Herrschaft Limpurg-Gaildorf wurde 1690 nach dem Aussterben der besitzenden Linie im Mannesstamm unter den beiden Töchtern des letzten Erbschenken Wilhelm Heinrich und den Schenken Vollrath und Georg Eberhard von der Linie Limpurg-Speckfeld-Schmiedelfeld aufgeteilt. 1707 wurden aus der Hälfte der beiden Schwestern die sog. Landesteile Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand und Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim gebildet. Letzterer fiel 1803 an die Fürsten von Solms-Braunfels und kam 1873 im Erbgang an die Fürsten von Bentheim-Steinfurt zu Burgsteinfurt, die ihn noch heute besitzen. Als 1938 das Gesamtarchiv der Linie Limpurg-Gaildorf, an dem Württemberg 23/48, der Graf zu Bentinck-Waldeck 13/48 und der Fürst zu Bentheim 12/48 besaßen, zur Aufbewahrung in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart (heute Staatsarchiv Ludwigsburg B 114) verlagert wurde, waren die Archivteile, an denen vorwiegend privates Interesse der Miteigentümer bestand, sowie sämtliche Stücke aus der Zeit nach der Assenheimschen Teilung 1821 im Schloss zu Gaildorf verblieben. Während der Bentinck-Waldecksche Anteil heute bei der Gräflich Ortenbergischen Forstverwaltung in Gaildorf aufbewahrt wird, wurde das Bentheimsche Teilarchiv im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Eigentumsvorbehalt hinterlegt. Davon ausgenommen sind die Forstkarten, die sich im Forsthaus Buschhof in Fichtenberg befinden.
Vorbemerkung: Die Herrschaft Limpurg-Gaildorf wurde 1690 nach dem Aussterben der besitzenden Linie im Mannesstamm unter den beiden Töchtern des letzten Erbschenken Wilhelm Heinrich und den Schenken Vollrath und Georg Eberhard von der Linie Limpurg-Speckfeld-Schmiedelfeld aufgeteilt. 1707 wurden aus der Hälfte der beiden Schwestern die sog. Landesteile Limpurg-Gaildorf-Wurmbrand und Limpurg-Gaildorf-Solms-Assenheim gebildet. Letzterer fiel 1803 an die Fürsten von Solms-Braunfels und kam 1873 im Erbgang an die Fürsten von Bentheim-Steinfurt zu Burgsteinfurt, die ihn noch heute besitzen. Als 1938 das Gesamtarchiv der Linie Limpurg-Gaildorf, an dem Württemberg 23/48, der Graf zu Bentinck-Waldeck 13/48 und der Fürst zu Bentheim 12/48 besaßen, zur Aufbewahrung in das Hauptstaatsarchiv Stuttgart (heute Staatsarchiv Ludwigsburg B 114) verlagert wurde, waren die Archivteile, an denen vorwiegend privates Interesse der Miteigentümer bestand, sowie sämtliche Stücke aus der Zeit nach der Assenheimschen Teilung 1821 im Schloss zu Gaildorf verblieben. Während der Bentinck-Waldecksche Anteil heute bei der Gräflich Ortenbergischen Forstverwaltung in Gaildorf aufbewahrt wird, wurde das Bentheimsche Teilarchiv im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Eigentumsvorbehalt hinterlegt. Davon ausgenommen sind die Forstkarten, die sich im Forsthaus Buschhof in Fichtenberg befinden (siehe Kurzbeschreibung des Bestands). Während die Amtsbücher des Fürstlich Bentheimschen Archivs der ehemaligen Standesherrschaft Limpurg-Gaildorf bereits im Jahr 1996 verzeichnet wurden (PL 15 II), existierte für die Akten des vorliegenden Bestands bislang lediglich ein vorläufiges Verzeichnis. Frau Gisela Scharlau überarbeite unter Anleitung von Frau Maria Magdalena Rückert im Jahr 2004 dieses Verzeichnis und erfasste die Daten in MIDOSA95. Zugleich erstellte sie eine Klassifikation. Der Bestand PL 15 I umfasst 417 Büschel = 7,6 lfd. m. Ludwigsburg, November 2005 Dr. Matthias Röschner
422 Büschel (9,7 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ