Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet seine Zustimmung zu der von seinem Bruder Ruprecht, Elekt zu Köln, verabredeten friedlichen Einigung und Beilegung der Kämpfe zwischen dem Aussteller und dem erwählten und bestätigten Erzbischof Adolf II. von Mainz, dem Domkapitel und der Priesterschaft zu Mainz, Graf Johann von Nassau, Eberhard von Eppstein-Königstein und allen ihren Helfern. Kurfürst Friedrich verspricht, den bis zum nächsten Martinstag verabredeten Waffenstillstand zu wahren und einen von Ruprecht gesetzten Schiedstag zur Beendigung der Fehde zu besuchen, auch damit der Papst [Pius II.] umso geneigter wäre, Ruprecht als Erzbischof von Köln zu bestätigen und seinen Unwillen gegenüber dem Aussteller abzustellen. Auch wenn auf dem Schiedstag keine Einigung erzielt würde, will der Pfalzgraf dennoch die Fehde gegen den Erzbischof und das Kapitel zu Mainz, Graf Johann von Nassau, Graf Johann von Wertheim, Junggraf Philipp von Rieneck und Eberhard von Eppstein-Königstein abstellen und dem Erzbischof Dieter keinen Beistand leisten. Sobald die Fehde eingestellt wäre, will der Pfalzgraf Verzicht auf seinen Schaden leisten und die aufgesagten Lehen wieder verleihen. Er wird seinen Oheim Graf Philipp I. von Katzenelnbogen zum Waffenstillstand und Abstellung der Fehde bewegen und ihm andernfalls keinen Beistand leisten. Mit Erzbischof Adolf von Mainz will er sich über einen geeigneten Ort (mailstat) zur Anberaumung eines Schiedsgerichts einigen, wohin er zwei seiner bevollmächtigten Räte entsenden wird. Sollten sich beider Parteien Räte nicht über etliche Streitpunkte und den Abschluss eines lebenslangen Friedens einig werden, sollen der Elekt Ruprecht und Graf Heinrich von Nassau, Dompropst zu Mainz, eine Einung zwischen ihnen aufrichten. Unter der Abschrift Vermerk, dass die pfalzgräflichen Räte am 04.11.1463 (off frytag nach aller heiligen tag) "von myns gnaden herrn von Colen wegen" den Brief an die nassauische Partei in Mainz übergeben haben, nachdem sich die Erzbischöfe Adolf und Dieter um das Erzstift einig geworden waren. Ruprecht von Köln steht damit gegenüber Adolf von Mainz und seiner Partei frei und ledig, wobei eine diesbezügliche Urkunde auf der Burg [zu Heidelberg] im Gewölbe liegt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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