Margareth Rückenlaub zu Schwäbisch Hall, Witwe des Paul Eberhart, stiftet um ihres eigenen und des Seelenheils ihres verstorbenen Ehemannes, ihrer beider Eltern, Vorfahren und Kinder willen 45 fl rh Kapital zu einem ewigen Jahrtag, der künftig jeweils um das Fest der heiligen Margaretha (13. Juli) herum (acht tag vor oder nach) begangen werden soll. Für die detailliert beschriebenen Vigilien, Messen und Umgänge stehen jährlich 1 1/2 fl Zins zur Verfügung, die aus den Gütern der Präsenz zu erwirtschaften sein werden, die sonstigen Modalitäten der Stiftung (Aufwand, Teilnehmer, Löhne/Almosen, Vertragsstrafen bei Nichterfüllung etc.) werden im folgenden ausführlich dargelegt. Im Fall eines Interdikts dürfen die Präsenzherren die ansonsten obligatorischen Gesänge (bei den Messen und Umgängen) ausfallen lassen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Falls je ein Pfarrer von St. Michael die Jahrzeitfeier behindern (irren) sollte, sind die Präsenzherren befugt, dieselbe auf die Haller Kirchen St. Katherina oder St. Johann zu übertragen.