Der Offizial des geistlichen Gerichtshofs zu Münster als ordentlicher Richter bezeugt, dass vor Gericht die Klosterjungfer Clara Alheid Droste, geborene zu Loburg, und mit ihr Johannes Hoeter, bürger zu Münster, erschienen sind und angaben, dass Clara Alheid Droste, weil sie nicht reformiert sein und ein Leben lang im Kloster leben möchte, sondern auf Anraten ihres Bruders Joachim Droste zu Loburg und des Dr. jur. Johann Droste ihr Leben im adeligen Stand verbringen soll, auf ihre Wohnung und ihr Deputat zum Unterhalt innerhalb des Klosters Überwasser, das sie lebenslang genießen sollte, sowie alle daraus resultierenden Prätensionen, Aktiva und Forderungen verzichtet, indem die Äbtissin ihr eine einmalige Zahlung in Höhe von 150 Reichstaler zum notdürftigen Unterhalt ausgezahlt hat Zeugen: Friedrich Niermann, Diener der Siegelkammer, und Johann Oestermann, Notar Siegelankündigung des Ausstellers Unterschrift des Notars Heidenreich Beveren

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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