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Den Beständern des landalmosischen Zehnts zu Unterwurmbach [LK Gunzenhausen] wird wegen geringen Ernteertrags und wegen der zur Zeit grassierenden Viehseuche ein Abgabennachlaß gewährt.
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Den Beständern des landalmosischen Zehnts zu Unterwurmbach [LK Gunzenhausen] wird wegen geringen Ernteertrags und wegen der zur Zeit grassierenden Viehseuche ein Abgabennachlaß gewährt.