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Die besonderen Vorrechte beider hohenlohischer Häuser in Ansehung des Grafenstandes in Franken, die darüber mit dem gräflichen Kollegio entstandenen Streitigkeiten und der darauf gemachte Vergleich, insbesondere auch das den beiden hohenlohischen Häusern als vorsitzenden Ständen auf der Grafenbank zustehende ius deputationis perpetua, desgl. auf den Kreiskonventen, besonders aber wegen von den Grafen zu Hohenlohe-Neuenstein intendierter Privatzueignung dieses Deputationsrechtes zwischen diesen und der Waldenburg'schen Linie gewechselte Schreiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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