Anweisung Nr. 6/79 des Leiters der Bezirksverwaltung zur Gewährleistung einer straffen Führung, der qualifizierten Ausbildung und des wirksamen Einsatzes der nichtstrukturellen Gruppen (NSG) und Kräfte für die Lösung spezifischer Schwerpunktaufgaben, VVS- 259/79