Maison d'Orange (Bestand)
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I. HA Rep. 213 B
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Weitere selbständige bzw. im Umkreis des Geheimen Rats, des Kabinetts oder des Generaldirektoriums ressortierende Verwaltungs- und Justizbehörden (z. T. mit über 1808 hinausreichender Laufzeit) >> Inneres
Laufzeit: 1704 - 1878
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte:
Nach der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685, das den calvinistischen Protestanten (Hugenotten) im katholischen Frankreich religiöse Toleranz und volle Bürgerrechte gewährt hatte, flohen viele Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft in die nahegelegene Schweiz. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten konnten sie dort aber nicht bleiben und wandten sich an den Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg (den späteren König Friedrich I. in Preußen), der zur Aufnahme dieser etwa 3000 Glaubensflüchtlinge - Schweizer genannt - bereit war. 1699 wurde in Neuhaldensleben eine erste Kolonie gegründet, weitere folgten.
1704 kam eine weitere Gruppe von etwa 1600 Hugenotten aus dem Fürstentum Orange in Südfrankreich und ließ sich in den bestehenden Kolonien nieder. Bereits 1705 wurde zur Hilfe für Bedürftige in Berlin die Stiftung Maison d'Orange mit einem Haus in der Dorotheenstraße gegründet. Das Geld für die Stiftung kam zum überwiegenden Teil aus England, wo mit Kollekten für die Unterstützung der neuen Flüchtlingswelle aus Frankreich gesammelt worden war. Das Recht auf Unterstützung und Wohnen im Maison d'Orange' genannten Stiftungshaus hatten nur die Orangeois und ihre Nachkommen.
Das erste Stiftungshaus in der Dorotheenstraße wurde 1792 abgerissen und 1794 durch einen repräsentativen Neubau ersetzt. 1883 wurde das Gebäude verkauft, 1885 zog die Maison d'Orange in ein neues Stiftungshaus in der Ulmenstraße. Im Oktober 1910 wurde dieses Haus geräumt, es wohnten dort zum Schluss nur noch 6 Personen. Die Stiftung selbst bestand weiter und überstand sowohl die Inflation der 1920er Jahre als auch die Zeit des Nationalsozialismus. Das ehemalige Stiftungshaus wurde im 2. Weltkrieg zerstört. Aus dem vorhandenen Stiftungskapital werden bis heute Unterstützungen bezahlt.
Bestandsgeschichte:
Die Aktenbände wurden vom GStA PK in den Jahren 1983-1987 in vier Lieferungen aus Privathand erworben und bei der Verzeichnung gemäß den Signaturen der alten Registraturen gereiht. Im Zuge der Retrokonversion 2014 erfolgte eine leichte Titelnormalisierung und Klassifikation.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 17
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 0,2
Gesamtlaufzeit des Bestandes: 1704 - 1878
Lagerungsort : Magazin Dahlem
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA, Rep. 163 B, Nr. ##
Zitierweise:
I. HA, Rep. 163 B Maison d'Orange, Nr. ##
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 213 B
Behördengeschichte:
Nach der Aufhebung des Edikts von Nantes 1685, das den calvinistischen Protestanten (Hugenotten) im katholischen Frankreich religiöse Toleranz und volle Bürgerrechte gewährt hatte, flohen viele Angehörige dieser Glaubensgemeinschaft in die nahegelegene Schweiz. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten konnten sie dort aber nicht bleiben und wandten sich an den Kurfürsten Friedrich III. von Brandenburg (den späteren König Friedrich I. in Preußen), der zur Aufnahme dieser etwa 3000 Glaubensflüchtlinge - Schweizer genannt - bereit war. 1699 wurde in Neuhaldensleben eine erste Kolonie gegründet, weitere folgten.
1704 kam eine weitere Gruppe von etwa 1600 Hugenotten aus dem Fürstentum Orange in Südfrankreich und ließ sich in den bestehenden Kolonien nieder. Bereits 1705 wurde zur Hilfe für Bedürftige in Berlin die Stiftung Maison d'Orange mit einem Haus in der Dorotheenstraße gegründet. Das Geld für die Stiftung kam zum überwiegenden Teil aus England, wo mit Kollekten für die Unterstützung der neuen Flüchtlingswelle aus Frankreich gesammelt worden war. Das Recht auf Unterstützung und Wohnen im Maison d'Orange' genannten Stiftungshaus hatten nur die Orangeois und ihre Nachkommen.
Das erste Stiftungshaus in der Dorotheenstraße wurde 1792 abgerissen und 1794 durch einen repräsentativen Neubau ersetzt. 1883 wurde das Gebäude verkauft, 1885 zog die Maison d'Orange in ein neues Stiftungshaus in der Ulmenstraße. Im Oktober 1910 wurde dieses Haus geräumt, es wohnten dort zum Schluss nur noch 6 Personen. Die Stiftung selbst bestand weiter und überstand sowohl die Inflation der 1920er Jahre als auch die Zeit des Nationalsozialismus. Das ehemalige Stiftungshaus wurde im 2. Weltkrieg zerstört. Aus dem vorhandenen Stiftungskapital werden bis heute Unterstützungen bezahlt.
Bestandsgeschichte:
Die Aktenbände wurden vom GStA PK in den Jahren 1983-1987 in vier Lieferungen aus Privathand erworben und bei der Verzeichnung gemäß den Signaturen der alten Registraturen gereiht. Im Zuge der Retrokonversion 2014 erfolgte eine leichte Titelnormalisierung und Klassifikation.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 17
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 0,2
Gesamtlaufzeit des Bestandes: 1704 - 1878
Lagerungsort : Magazin Dahlem
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
I. HA, Rep. 163 B, Nr. ##
Zitierweise:
I. HA, Rep. 163 B Maison d'Orange, Nr. ##
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 213 B
Umfang: 0,2 lfm (17 VE); 0,2 lfm (17 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ
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