Otto von Wickerode beurkundet, dass er von einem Gut in Betterode, welches Gerberins von ihm zu Lehen hat, der Kirche zu Meer zum Heil seiner Seele 5 Solidi schenke unter der Bedingung jedoch, dass dieser Zins der Gerberins für die Zeit ihres Lebens verbleibe, nach deren Tod aber ihrer Tochter Oda, Konventualin zu Meer, nach deren Tod aber der Kirche zu Meer anheimfalle. Zeugen Hier: Hermann, Abt von Cappenberg; Erenfried, Abt von Steinfeld; Garhard, Prior in Meer; Germann, Kellner u.a. Familiaren. Das Siegel bis auf ein kleines Bruchstück welches die Schwanzspitze und die Klauen eines Adlers zeigt, nicht mehr vorhanden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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