Auf Anfrage (beger) werden die Gerechtigkeiten des Unterküchenmeisters des Reiches verzeichnet, die diesem von Amts wegen an Tagen der königlichen Krönung zustehen. Dies sind [1.] Überzüge [?] (huot), Tischtücher und alles, was in der Küche an Speisen und Gerätschaften gebraucht wird und übrigbleibt. [2.] 4 Silberschüsseln zu je 3 Mark Silber und ein Pferd, worauf der Pfalzgraf die Schüsseln geführt hat, gehen nach dem Mahl an den Unterküchenmeister, wie es einst bei dem von Nordenberg war und nun bei Philipp von Seldeneck ist. [3.] Geistliche oder weltliche Fürsten, die Kurfürsten ausgenommen, die vom König Lehen empfangen, sollen 63 Mark Silber in die Ämter geben. Davon sollen dem Küchenmeister 10 Mark zuteilwerden, wenn er sein Amt selbst ausgeübt hat, andernfalls ginge der Betrag an den entsprechenden Hofdiener des Königs.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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