Auf Veranlassung des Erzbischofs Hermann von Köln wird im Beisein der Abgesandten des Domkapitels, der erzbischöflichen Räte und einiger Vertreter der Ritterschaft und Städte des Herzogtums Westfalen 1) zwischen den Sälzern zu Werle einerseits und den anderen Bürgern andrerseits, 2) zwischen Wichart von Ense gen. Snydewint, Amtmann zu Werle, einerseits und den Bürgern andrerseits, 3) zwischen den beiden alten Bürgermeistern Gotschalck Brandis und Johan Plettenbert einerseits und den Bürgern zu Werle andrerseits ein Kompromiss geschlossen dahingehend, dass die Parteien im März schriftlich ihre Klagen dem Kellner in Arnsberg einreichen, dieser davon Abschriften den Gegenparteien zustellen, und die Parteien ihre Antworten darauf im April, ihre Widerreden im Mai und Nachreden im Juni ebendorthin einreichen sollen, worauf der Erzbischof oder seine Räte zu Werle nach 2 oder 3 Monaten eine gütliche Einigung versuchen oder, wenn dies nicht möglich, einen Richtspruch fällen werden, dem dann von allen Parteien bei Strafandrohung nachgelebt werden solle.

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