Finanzamt Hildesheim (Bestand)
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NLA HA, Nds. 225 Hildesheim
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.1 Allgemeine Finanzverwaltung >> 1.13.3.1.3 Untere Landesbehörden >> 1.13.3.1.3.2 Finanzämter im ehemaligen Reg. Bezirk Hildesheim
1921-2005
Enthält: Steuerakten, Betriebslisten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Das Finanzamt Hildesheim wurde für den Stadt- und Landkreis Hildesheim sowie den Landkreis Marienburg eingerichtet. Letzterer wurde zum 1. Juni 1946 mit dem Landkreis Hildesheim zum Landkreis Hildesheim-Marienburg zusammengeschlossen. Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Hildesheim/Alfeld vom 11. Februar 1974 (Nds. GVBl. 6/1974, S. 74) wurde dieser Kreis zum 1. März 1974 aufgelöst und zusammen mit der bisher kreisfreien Stadt Hildesheim, sechs Gemeinden des Landkreises Gandersheim und der Gemeinde Breinum aus dem Landkreis Alfeld zum neuen Landkreis Hildesheim vereinigt, der selbst einige Gemeinden an den Landkreis Hannover abgab. Zum 1. August 1977 ging der Landkreis Alfeld ganz in den Landkreis Hildesheim auf, der 1981 um die Samtgemeinde Duingen (Landkreis Holzminden) vergrößert wurde. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Hildesheim erstreckte sich allerdings nicht auf den Altkreis Alfeld, der sein eigenes Finanzamt behielt.
In den 1960/70er Jahren hatte das Finanzamt Hildesheim folgende Sonderaufgaben:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Verwaltung der Erbschaftsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim, Göttingen, Hann. Münden (bis 1972), Herzberg, Holzminden und Northeim;
2) Verwaltung der Beförderungsteuer (bis in die 1970er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Holzminden, Northeim und Peine;
3) Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe (bis Ende der 1970er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim und Goslar (seit den 1970er Jahren auch Göttingen, Hameln, Herzberg, Holzminden, Northeim, Springe und Stadthagen);
4) Veranlagung der Zuckerfabriken im Oberfinanzbezirk Hannover (bis Anfang der 1980er Jahre);
5) landwirtschaftliche Betriebsprüfung (seit den 1970er Jahren) für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim, Göttingen, Herzberg, Holzminden und Northeim (seit Anfang der 1980er Jahre nur noch Alfeld und Holzminden).
Zusätzlich zu den Sonderaufgaben 1) und 5) übernahm das Finanzamt Hildesheim mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) bis 2005 auch die Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit 50 bis 999 Arbeitnehmern für den Bereich des Finanzamtes Alfeld (Leine).
Stand: Juli 2015
Bestandsgeschichte: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Stand: Februar 2012
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Finanzämter und zur Finanzverwaltung siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Das Finanzamt Hildesheim wurde für den Stadt- und Landkreis Hildesheim sowie den Landkreis Marienburg eingerichtet. Letzterer wurde zum 1. Juni 1946 mit dem Landkreis Hildesheim zum Landkreis Hildesheim-Marienburg zusammengeschlossen. Mit dem Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Hildesheim/Alfeld vom 11. Februar 1974 (Nds. GVBl. 6/1974, S. 74) wurde dieser Kreis zum 1. März 1974 aufgelöst und zusammen mit der bisher kreisfreien Stadt Hildesheim, sechs Gemeinden des Landkreises Gandersheim und der Gemeinde Breinum aus dem Landkreis Alfeld zum neuen Landkreis Hildesheim vereinigt, der selbst einige Gemeinden an den Landkreis Hannover abgab. Zum 1. August 1977 ging der Landkreis Alfeld ganz in den Landkreis Hildesheim auf, der 1981 um die Samtgemeinde Duingen (Landkreis Holzminden) vergrößert wurde. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes Hildesheim erstreckte sich allerdings nicht auf den Altkreis Alfeld, der sein eigenes Finanzamt behielt.
In den 1960/70er Jahren hatte das Finanzamt Hildesheim folgende Sonderaufgaben:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Verwaltung der Erbschaftsteuer für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim, Göttingen, Hann. Münden (bis 1972), Herzberg, Holzminden und Northeim;
2) Verwaltung der Beförderungsteuer (bis in die 1970er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Göttingen, Hann. Münden, Herzberg, Holzminden, Northeim und Peine;
3) Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe (bis Ende der 1970er Jahre) für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim und Goslar (seit den 1970er Jahren auch Göttingen, Hameln, Herzberg, Holzminden, Northeim, Springe und Stadthagen);
4) Veranlagung der Zuckerfabriken im Oberfinanzbezirk Hannover (bis Anfang der 1980er Jahre);
5) landwirtschaftliche Betriebsprüfung (seit den 1970er Jahren) für die Amtsbezirke der Finanzämter Alfeld (Leine), Bad Gandersheim, Göttingen, Herzberg, Holzminden und Northeim (seit Anfang der 1980er Jahre nur noch Alfeld und Holzminden).
Zusätzlich zu den Sonderaufgaben 1) und 5) übernahm das Finanzamt Hildesheim mit der Verordnung über zentrale Zuständigkeiten der Finanzbehörden (FinBehzZustV ND) vom 10. Januar 1991 (Nds. GVBl. 1991, S. 17) bis 2005 auch die Lohnsteuer-Außenprüfung bei Arbeitgebern mit 50 bis 999 Arbeitnehmern für den Bereich des Finanzamtes Alfeld (Leine).
Stand: Juli 2015
Bestandsgeschichte: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Bestandsgeschichte der Finanzämter und zum Archivierungsmodell siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Allgemeine Finanzverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g466 ).
Stand: Februar 2012
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
11,9
Bestand
Literatur: Siehe Gruppenvorwort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ
Hierarchie
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- 1 Staatliche Bestände (Tektonik)
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