Streit um das Erbe des Hermann Claitz zwischen den Nachkommen seiner Geschwister Reinhard (die Appellantin ist Witwe seines Sohnes Meinhard), Gertrud (deren Sohn ist Matthias Spee), Agnes (deren Tochter Margarethe von Hundt ist mit Engelbert von Holtmühlen verheiratet) und Elisabeth (deren Tochter Elisabeth 380 von Blumenthal ist mit Arnold von Gruithuisen verheiratet). Während die Appellantin meint, die (Nachkommen der) Schwestern ihres Schwiegervaters seien durch Heiratsgut und Ansprüche auf Seitenfälle abgefunden worden und der Besitz Hermanns müsse in die männliche Linie zurückfallen, hatte die Vorinstanz gleiche Teilung unter allen Geschwistern (bzw. deren Nachkommen) angeordnet.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner