Otto [I.], Pfalzgraf bei Rhein [zu Mosbach] und Herzog in Bayern (Beyern), vidimiert auf Bitten des Deutschmeisters Eberhard von Stetten das vom + König Wenzel dem + Deutschmeister Konrad vom Egloffstein und dem DO erteilte Privileg wegen der Aufnahme von Leibeigenen in die Städte des DO vom 9. Jan. 1398.