Ulrich Buwman aus dem Moos ("Mosz") und Ehefrau Lena Fädemlerin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gut zum Dietenbach verliehen hat, das bisher der Vater bzw. Schwiegervater der Aussteller, Oswald Fedemlin, innehatte, dann jedoch verwirkt hat. Die Aussteller müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und das auf dem Gut geschlagene Holz nur zum Eigenbedarf an Bau- und Brennholz verwenden. Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nur mit Zustimmung des Abts fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld 2 lb d und 6 Scheffel beiderlei [Korns] Fesen und Hafer, 4 Hühner, 1 Fasnachthenne, 40 Eier. Im Herbst ist eine Weinfahrt vom [Boden-]See fällig ohne Futter. Die rückständigen Kornzinsen von 56 Scheffel 3 Vierteil Fesen und Hafer entsprechend 28 lb 7 1/2 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung müssen jährlich mit 3 lb d abgetragen werden, wofür die Aussteller ihr Eigengut im Moß verpfänden. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht. Die Aussteller werden sich auch an den Entscheid des Abts halten, wenn sie in ihrer Weidestreitigkeit mit Jörg Mayenberg einen Untergang benötigen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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