Mainz, 1583.08.27. (Richter Zimmermann). Eheberedung zwischen Hans Ziegler und Katharina, hinterlassenen Tochter Adam Leschenbrands: Er bringt in die Ehe 300 fl. Die Vormünder der Braut versprechen das elterliche Erbteil, etwa 700 fl. Stirbt sie vor ihm binnen eines halben Jahres, behält er seine 300 fl. und aus der Mitgift seiner Frau 150 fl.; sitrbt er in der gleichen Frist vor ihr, so behält sie das ihrige und aus seinem Nachlaß 260 fl. Bei späterem Tod behält das Ueberlebende alles. Z.: 1) Für ihn: Die Ratsherrn Joachim Seger und Michel Petri, 2) für sie: Ihre Vormünder Gerhard Eberhardt, Schwertfeger, und Bonifaz Utfa; außerdem Jost Chun und Hans Schneyder.

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