Kurfürst Philipp von der Pfalz veranlasst in Streitigkeiten zwischen Pfalzgraf Otto einer- und Hans von Venningen zu Zuzenhausen andererseits, Folgendes, nachdem sich Philipps und Ottos Räte mit Hans gütlich abgesprochen haben: Sie sollen alle Streitpunkte und Forderungen an je zwei Räte oder Freunde geben, die dann an einem von Philipp bestimmten Tag die Sache anhören und entscheiden sollen. Sollten die vier sich in einem Punkt nicht einigen, wird Philipp persönlich als Obmann die Sache entscheiden. Bis Pfingsten soll die Sache erledigt sein. Die Streitigkeiten zwischen Hans von Venningen und denen von Sinsheim und dem Keller vom Steinsberg sollen gleichermaßen geklärt werden.