Schuldrecht. Virmond hatte die Begleichung einer Schuld über 1200 Goldgulden Kapital samt aufgelaufenen Zinsen in gleicher Höhe eingeklagt. Die ursprünglich gegen die Grafen von Manderscheid lautende Schuldforderung hatte er - nach Ansicht Brempts unter dubiosen Umständen - von der Witwe Hasselt erworben. Brempt bestreitet, derzeit zur Begleichung der Schuld herangezogen werden zu können, da um die als Sicherheit gesetzten Ländereien, die sein Schwiegervater Johann Quadt zu Landskron erworben hatte, ein Rechtsstreit zwischen dessen Erben am Brüsseler Hof anhängig sei, von dessen Ergebnis auch die Übernahme der Verbindlichkeiten abhängig sei. Streit um die Verrechnung verschiedener Gegenforderungen. Der Appellant macht nichtiges Vorgehen der Vorinstanzen geltend.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner