Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage des Albert Freise ./. die Witwe Henrich Formessing und deren Sohn Gerdt Tormessing wegen des Ganges zum Brunnen und des Schweinestalles der Beklagten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Klage des Albert Freise ./. die Witwe Henrich Formessing und deren Sohn Gerdt Tormessing wegen des Ganges zum Brunnen und des Schweinestalles der Beklagten
Enthält: Klage des Tuchmachers Albert Freise gegen die Witwe Henrich Tormessing von Senden und den Sohn Gerdt Tormessing (vertreten durch Christoffer Schwick), 1702, wegen des Ganges zum Brunnen und des Schweinestalls der Beklagten. Bei der Ortsbesichtigung erscheint als Beistand des Klägers Pater Raimond Kante und Pater Bernard Winninckhoff. Erwähnt werden M. Daniel Holscher und Berndt Böckers.