Befehl an den Vogt zu Ellwangen, vermöge welchem den Untertanen zu Dürrenstetten, auch dem Prior und dem Spital zu Dinkelsbühl, dann dem dortigen Neumüller das Geäcker in der Geierstangen-Waldung nicht, wohl aber denen zu Dürrenstetten oberhalb dem Brändle solcher gestattet wird, wegen des von seiten des dinkelsbühlischen Magistrats auf fürstlich ellwangischer hoher, forstlich und niederer Obrigkeit liegenden dinkelsbühlischen Hirschhof, Hirschbach und dem Stangenholz mit bewährter Mannschaft zu behaupten gesuchte Eichel-Geäckers und wegen der vom fürstlichen Stift bei deren Verleihung verursachten Eingriffe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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