Arnold Graf zu Bentheim, Tecklenburg pp. belehnt den Wilhelm Hermanni, Bevollmächtigten der Anna Bocks als Vormünderin ihrer aus der Ehe mit Erasmus Schoeler stammenden Kinder mit dem Halbteil der Wohnung und des Hofes zu Koeninck usw. (wie im Lehnbrief v. 1544 Nov. 9.). Zeugen waren Eilhart v. Wüllen und Johannes v. Loen.