Konrad, Sohn Kaiser Friedrichs [II.], zum römischen König erwählt, Erbe des Königreichs Jerusalem, nimmt, nachdem er im Kloster St. Emmeram zu Regensburg einem heimlichen und nächtlichen Mordanschlag Alberts ("qui se dicit Ratisponensem episcopum") und Konrads von Hohenfels in wunderbarer Weise entgangen ist, auf die flehentlichen Bitten einiger Mönche dieses Klosters dasselbe mit allen seinen Gütern unter seinen und des Reiches besonderen Schutz, ausgenommen den Abt Ulrich und diejenigen Personen, welche an dem Mordanschlag als Verschwörer Anteil hatten, doch so, daß jenes Haus, in welchem der besagte Bischof Albert, Konrad von Hohenfels ("Hohinvels") und Ulrich, Abt desselben Ortes, sich vorgenommen haben, seine (Konrads) Person zu töten, von Grund aus zerstört werden soll, damit nicht Wände des Hauses, die vom Blut der damals Schlafenden, die für ihn (Konrad) den Tod fanden, befleckt sind, weiterhin an demselben Ort zu finden sind. Die Mönche desselben Klosters sind ferner verpflichtet, an der Stelle desselben Hauses eine Kapelle zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria und des heiligen Nikolaus zu erbauen, wie sie das versprochen haben vor: Otto, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Schwiegervater Konrads, Ludwig, Sohn desselben Otto, Schwager Konrads, Otto Markgraf von Hohenburg, einem Blutsverwandten Konrads, Heinrich, Markgraf von Burgau ("Burgowe"), Ludwig dem Älteren, Graf von Oettingen, Gottfried von Hohenlohe ("Gotfrido de Hohinloch") und anderen Räten Konrads und Bürgern von Regensburg. Konrad erklärt auch alle aus der vorher genannten Veranlassung irgendeiner Person gewährten Belehnungen und Schenkungen mit und von den Besitzungen des Klosters für ungültig. Auch will er nicht zulassen, daß von allen Einkünften des Klosters für die Dauer des Krieges irgendeiner Person außer einem besonderen Rektor und Provisor, der in derselben Kirche auf seinen (Konrads) eigenen Befehl und Willen eingesetzt werden würde, durch die Mönche oder getreue Personen, die demselben Kloster unterworfen sind, [etwas] zugewendet werde, wobei [dieselben Einnahmen] zum Gebrauch und Nutzen der Kirche verwendet werden sollen. Siegler: Konrad, Sohn Kaiser Friedrichs [II.], zum römischen König Erwählter