Johann Herr zu Heydeck und Dietz von Thüngen zum Russenberg beurkunden den Heiratsvertrag zwischen Elche von Riedern, Tochter des Philipp von Riedern dem Ältern, Sohn des Eberhard von Riedern, und Kontz von Rosenberg; vereinbart werden als Zugeld vom Vater 1200 Gulden, davon 200 Gulden zu zahlen nach Vollzug der Ehe sowie je 250 Gulden in den nächsten vier Jahren, als Widerlagegeld vom Ehemann 2400 Gulden, ferner Heimsteuer und Morgengabe nach Ermessen sowie Bestimmungen über Gelder bei beerbter und unbeerbter Ehe. Sr.: Ausst. (2), Philipp von Riedern und Contz von Rosenberg

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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