Friedrich der Ältere, Graf zu Oettingen, verschreibt Jorge, Graf zu Wertheim, Sohn des Johann, Grafen zu Wertheim, der seine Tochter Anna zur Ehe genommen, 4000 fl. Würzburger Stadtwährung der gemeiner Landeswährung zu Franken, zahlbar: 2000 fl. zu Würzburg an Maria Purificatio (2. Febr.), 1000 ein Jahr danach und ein Jahr später die letzten 1000. Graf Johann soll seinem Sohne ebenfalls 4000 fl. geben und die 8000 fl. der Gräfin Anne verschreiben auf das Schloß Homburg, so daß sie jährlich 700 fl. Nutzung erhält; die Morgengabe soll er ihr vermachen auf Schloss Remlingen, alles in Jahresfrist. Beide sollen nach des einen Tod, die 8000 fl. genießen, sterben sie beide ohne Erben, so sollen je 4000 fl. auf eine Seite fallen. Hinterlassen sie Erben, so erben diese die 8000 fl. Verehelicht sie sich nach Jorgs Tod einem andere Mann und hat von diesem auch Erben, so sollen die beiderseitigen Erben 4000 fl. teilen, 4000 sollen an die Grafschaft Wertheim zurückfallen, ihre fahrende Habe sollen die Erben ebenfalls teilen. Sie soll verzichten auf alle fahrende Habe der Grafschaft Wertheim, die ihr Jorg nicht vermacht, auf väterliches und mütterliches Erbe; außer Graf Fridrich stürbe ohne männliche Erben, dann soll sie erben neben ihren Schwestern.