Der oberste Wochenherr Johann von Groppendorf bemeiert Johann Rhor gegen eine Pacht von 10 Scheffel Gerste auf 10 Jahre mit 10 Stücken Land, welche zur obersten Hebdomadarie gehören und am Sandwege gelegen sind etc.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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