Widekind von Holzheim, Schultheiß zu Homberg, bekundet, daß Meinrich, Sohn des Edlen Eberhard von Uttershausen (Utershusen), seinen Bruder Heinric...
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Urk. 26, 105
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1250-1274
Homberg 1255 Juni 27
Ausf., Perg., durch Moder teilweise unleserlich, aufgeklebt. - Beide Sg. anh. (neu befestigt). 1. spitzov. Sg. des Plebans ; 2. DreieckSg. der Stadt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec Hoenberg, 5. kalendas iulii, in viridario domini Diethmari plebani, a. gr. 1255.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Widekind von Holzheim, Schultheiß zu Homberg, bekundet, daß Meinrich, Sohn des Edlen Eberhard von Uttershausen (Utershusen), seinen Bruder Heinrich für den Zehnten zu Bergheim (Bercheim), den er mit seiner, ihres Vaters und ihres Oheims Heinrich von Uttershausen Zustimmung dem Kloster Haina (Hegene) verkauft hat, mit der Hälfte der Zehnten zu Remsfeld (Remegotzfelde) und Schellbach (Schiltbach) und dem ganzen Zehnten zu Relbehausen (Rehelevehusen) entschädigt hat; darüberhinaus soll Heinrich für an das Kloster verkaufte Einkünfte von 15 Schilling in Rörshain (R'ei'nhardeshagen) und Roppershain (Ruprachtishagen) nach dem Tode des Vaters gleichwertige Einkünfte - nach Wahl ebd. oder aus anderen Gütern - erhalten. Mit der für die genannten Einkünfte gelösten Verkaufssumme sind auch die Ansprüche des Ausstellers an den Zehnten abgefunden worden. Für zwei von Meinrich an das Kloster verkaufte Hörige Konrad und Hildebrand, Söhne Wigands von Löhlbach (Lovilbach), soll Heinrich zwei andere Leute ohne Besitz bekommen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ditmar, Pleban zu Homberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard Zweifleisch, Volpert von Borken, Ludwig Vogt von Homberg, die Brüder Eberhard und Konrad gen. Holtsadel, Widekind von Kaßdorf (Casdorf), Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard, vordem Schultheiß, sein Sohn Wigand, Rentwig von Borken, Siegfried Snichel, Reinold von Hersfeld, Bürger zu Homberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Pleban und die Stadt Homberg.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 250, Erster Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Widekind von Holzheim, Schultheiß zu Homberg, bekundet, daß Meinrich, Sohn des Edlen Eberhard von Uttershausen (Utershusen), seinen Bruder Heinrich für den Zehnten zu Bergheim (Bercheim), den er mit seiner, ihres Vaters und ihres Oheims Heinrich von Uttershausen Zustimmung dem Kloster Haina (Hegene) verkauft hat, mit der Hälfte der Zehnten zu Remsfeld (Remegotzfelde) und Schellbach (Schiltbach) und dem ganzen Zehnten zu Relbehausen (Rehelevehusen) entschädigt hat; darüberhinaus soll Heinrich für an das Kloster verkaufte Einkünfte von 15 Schilling in Rörshain (R'ei'nhardeshagen) und Roppershain (Ruprachtishagen) nach dem Tode des Vaters gleichwertige Einkünfte - nach Wahl ebd. oder aus anderen Gütern - erhalten. Mit der für die genannten Einkünfte gelösten Verkaufssumme sind auch die Ansprüche des Ausstellers an den Zehnten abgefunden worden. Für zwei von Meinrich an das Kloster verkaufte Hörige Konrad und Hildebrand, Söhne Wigands von Löhlbach (Lovilbach), soll Heinrich zwei andere Leute ohne Besitz bekommen.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ditmar, Pleban zu Homberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard Zweifleisch, Volpert von Borken, Ludwig Vogt von Homberg, die Brüder Eberhard und Konrad gen. Holtsadel, Widekind von Kaßdorf (Casdorf), Ritter
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard, vordem Schultheiß, sein Sohn Wigand, Rentwig von Borken, Siegfried Snichel, Reinold von Hersfeld, Bürger zu Homberg.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Pleban und die Stadt Homberg.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 250, Erster Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ