Ludwig, Graf zu Stolberg, Königstein und Wernigerode, Herr zu Eppstein, Müntzenberg und Breuberg, hat seiner Gemahlin Walpurg geb. Gräfin zu Wied und Frau zu Stolberg und Königstein Schloß, Amt und Kellerei Altweilnau (Alten Weylnaw) und Gefälle aus dem Amt Kransberg als Wittum verschrieben und Schloß Hohnstein am Harz als Pfand hiefür zugeeignet. Da aber jetzt Altweilnau (Alten Weylnaw) in fremden Händen und das Amt Hohnstein auch Erbteil seiner Brüder worden ist, verschreibt er seiner Gemahlin die Behausung in der Stadt Butzbach, dazu den 4. Teil an dieser Stadt, den 4. Teil an der Stadt Grüningen, Dorf und Gericht Ober- und Nieder-Mörlen, Oftersheim (Huffterscheim), Rockenberg und Oppershofen (Ippertshofen), ferner seinen Teil an den Mühlen an der Wetter und an den Zehnten und dem Gericht zu Hausen mit allem Zubehör jedoch mit der Bedingung, daß seine Gemahlin sich an den Burgfrieden von Butzbach halten und die Burgnamen, Bürger und Hintersassen bei ihren Rechten verbleiben lassen soll. Heiratet sie nach seinem Tod wieder, so soll sie von seinen Erben aus dem Amt Butzbach jährlich 500 fl. erhalten, den Sitz und die Landschaft sollen aber die Erben der Grafschaft Königstein erhalten. Dafür verzichtet die Gräfin auf ihr erstes Wittum. Für Butzbach behält der Graf sich und seinen Erben die Erbhuldigung, das Geleit, das Halsgericht, die Regalien und kaiserlichen Anlagen, die Schatzung und Verleihung der Ritterlehen vor. Der Graf hat die Urkunde besiegelt, er und die Gräfin haben sie eigenhändig unterschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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