Heinrich vom Stein, Sohn des Ritters Wolf vom Stein von Klingenstein, und Osanna geb. von Ebersberg, seine Ehefrau, verkaufen um 24 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, ihre Eigenleute Wilhelm Meßner zu Blitzenreute, Sohn des Hans Meßner zu Bodnegg, und Wilhelm Schlegel, den Sohn Peter Schlegels zu Alberberg, mit Leib und Gut an Kloster Weingarten. Auch namens ihrer Erben entbinden die Aussteller die genannten Männer von ihren Eidespflichten, übergeben sie in die Gewalt Weingartens und verzichten auf Eigentum, Ansprüche und Forderungen, die sie bis jetzt an ihnen bzw. gegen sie gehabt haben, auf dass dieselben künftig dem Gotteshaus gehören mögen wie dessen andere Eigenleute auch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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