Meynhardus, Bischof von Halberstadt, bekennt, daß er dem Abte Gerhardus zu Werden und dessen Nachfolgern von den Feldern, die aus den, um Helmenstat befindlichen, der Abtei zu Werden eigenthümlich gehörenden Wäldern in der Folge noch gewonnen werden sollten, den Noval-(Neubruch-)Zehnten für immer verliehen habe; jedoch mit Ausnahme von den dem Convente St. Ludgeri in Helmenstat besonders zugehörenden Gehölzen; wenn dagegen die Güter, welche die Gattin und Söhne des Gerhard de Romesleve und Sifridus de novo foro von dem vorgenannten Abte besitzen, zu Äckern umgeschaffen sein würden, so sollen die Äbte von Werden den Novalzehnten von höchstens 30 Äckern oder Morgen (ingera) dieser Güter ungeschmälert erhalten. Hiefür habe der Herr Abt Gerhardus unter rechtem Titel eines Tausches ihm alles Eigenthum an der Villa Cuningesdorp bei Varsfelde übertragen. - Dat. et act. anno domini 1249. - (Mit einem beschädigten Siegel.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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