Johann Felix Freiherr von Spaur und Valor, Erbschenk der fürstlichen Grafschaft Tirol, sowie Erbhofrichter und Statthalter des kaiserlichen Hofgerichtes zu Rottweil, teilt Schultheiß, Gericht und ganzer Gemeinde zu Bischen (Bischheim) bei Schiltigheim mit, dass Hans Braun und Andres Jerg von Bischen auf Klage des Johann Seipel, Schaffners zu Straßburg, ebenso wie Paul Landtgraff der Metzger auf Klage des Leonhard Blanckensteiner von Straßburg Jahr und Tag in der Acht gewesen und sich nicht hatten absolvieren lassen sondern im Ungehorsam darin verharren, und gebieten ihnen, dieselben in ihrem Zwing und Bann nicht zu hausen, zu herbergen etc. Auch ein Privileg, Ächter zu hausen würde in diesem Falle nicht gelten. S.: Hofgericht Rottweil Or. Perg. S. rückwärtig aufgedrückt Lt. Dorsalvermerk am 29. Mai durch den Hofgerichtsboten Paul Schuffart übergeben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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