Mainz, 1577.05.25. (Richter Johann von Karben). Der B. Christoph Schmidt hat vormals dem B. Melchior Theiß und seiner Frau Dorothea das Haus zum Kleinen Goldtstein, bei der Dietherpforte, oben an Gedion Schlosser, unten an Theobald Silbernagels Ww., zu 2 1/2 fl. Wiederkaufszins, fällig den Baumeistern und Juraten von St. Ignaz auf Johanni B. und Ev., für 160 fl. verkauft. Melchior Theiß hat das Haus dem B. und Hutmacher Hans Beck ebenfalls für einen Wiederkaufszins verkauft. Es hat sich nun herausgestellt, daß der Zins an St. Ignaz ewig (also unablöslich) ist, worüber der Rechtsstreit zwei Jahre gedauert hat. Vergleich: Hans Beck und seine Frau Kunigund werden von der Kaufsumme 40 fl. nachgelassen, sodaß er nur 120 fl. bezahlen muß. Diese Summe ist entrichtet. Den Juraten von St. Ignaz ist auf Johanni B. und Ev. 1 1/2 fl. Grundzins zu entrichten. [Keine Zeugenangabe]

Vollständigen Titel anzeigen