Mainz, 1577.05.25. (Richter Johann von Karben). Der B. Christoph Schmidt hat vormals dem B. Melchior Theiß und seiner Frau Dorothea das Haus zum Kleinen Goldtstein, bei der Dietherpforte, oben an Gedion Schlosser, unten an Theobald Silbernagels Ww., zu 2 1/2 fl. Wiederkaufszins, fällig den Baumeistern und Juraten von St. Ignaz auf Johanni B. und Ev., für 160 fl. verkauft. Melchior Theiß hat das Haus dem B. und Hutmacher Hans Beck ebenfalls für einen Wiederkaufszins verkauft. Es hat sich nun herausgestellt, daß der Zins an St. Ignaz ewig (also unablöslich) ist, worüber der Rechtsstreit zwei Jahre gedauert hat. Vergleich: Hans Beck und seine Frau Kunigund werden von der Kaufsumme 40 fl. nachgelassen, sodaß er nur 120 fl. bezahlen muß. Diese Summe ist entrichtet. Den Juraten von St. Ignaz ist auf Johanni B. und Ev. 1 1/2 fl. Grundzins zu entrichten. [Keine Zeugenangabe]
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Mainz, 1577.05.25. (Richter Johann von Karben). Der B. Christoph Schmidt hat vormals dem B. Melchior Theiß und seiner Frau Dorothea das Haus zum Kleinen Goldtstein, bei der Dietherpforte, oben an Gedion Schlosser, unten an Theobald Silbernagels Ww., zu 2 1/2 fl. Wiederkaufszins, fällig den Baumeistern und Juraten von St. Ignaz auf Johanni B. und Ev., für 160 fl. verkauft. Melchior Theiß hat das Haus dem B. und Hutmacher Hans Beck ebenfalls für einen Wiederkaufszins verkauft. Es hat sich nun herausgestellt, daß der Zins an St. Ignaz ewig (also unablöslich) ist, worüber der Rechtsstreit zwei Jahre gedauert hat. Vergleich: Hans Beck und seine Frau Kunigund werden von der Kaufsumme 40 fl. nachgelassen, sodaß er nur 120 fl. bezahlen muß. Diese Summe ist entrichtet. Den Juraten von St. Ignaz ist auf Johanni B. und Ev. 1 1/2 fl. Grundzins zu entrichten. [Keine Zeugenangabe]
U / 1577 Mai 25 (in 5 / 6)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
25.05.1577
Stadtgericht Mainz
In 5 / 06, fol. 261 v.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ