Zwangsausweisungen straffällig gewordener Personen
aus den deutschen Bundesstaaten und ihre Übernahme in das
Heimatland (Thüringen) sowie Aufenthalts- und
Zuzugsverweigerungen namentlich in Fürsorgeangelegenheiten
auf Grund des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1.
November 1867, Einzelfälle