Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Rentverschreibung der Eheleute Schulte (Thier) zu Angelmodde
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Darin: - Notiz über die Abtretung der Rentverschreibung an die Barmherzigen Brüder zwecks Stiftung einer jährlichen Messe.
Enthält u.a.: - Vor dem Notar Herman Claholt in Münster auf der Bergstraße nehmen die Eheleute Henrich Schulte (Thier) zu Angelmodde, Eigenhöriger des Freiherrn von Kerckering zur Borg und Anna Gertrud Gaßelt von Gottfried von der Tinnen, Herr zu Möllenbeck, Kaldenhof und Ebbeling 50 Rtl. zu 2 Rtl. jährlicher Rente auf. Zeugen: Franz Carl Hoethumb und Johan Meiners, Buchbinder in Münster (1721 Dezember 20) - Clemens August Freiherr Droste von Vischering erteilt als Vormund der Kerckering zur Borg dem o.g. Eigenhörigen den Konsens. (Siegel und eigenh. Unterschrift des Vormundes, 1750 Okt. 29) - Goswin Lubert von Ketteler quittiert die Rückzahlung der o.g. Rentverschreibung. (Harkotten, den 29. Jan. 1751).