Nebenrezess zum Vertrag vom 24. März des laufenden Jahres (U 2967) zwischen Schwäbisch Hall und Hohenlohe-Neuenstein betr. die Ausstellung von "Zollzeichen" (gedruckten Zoll-Quittungen oder -bescheinigungen) und die Verzollung der Haller Salzlieferungen an hohenlohischen Zollstätten, die künftig nicht mehr nach Anzahl der Zugtiere, sondern pro Transportfass (Stübichen) erfolgen soll.