Eglolf von Schellenberg, Ritter, und Marquard ("Ma(e)rk") von Schellenberg, Brüder, zu Wasserburg erklären, dass sie verschiedene Streitigkeiten, die sie mit Graf Heinrich von Montfort-Tettnang und seinen Söhnen gehabt haben wegen des Gutes zu Wasserburg und des Hofs zu Hege, jeweils mit allem was dazu gehört, wegen des Schuldbriefs über 64 f, die Maerk von Schellenberg Graf Heinrich wegen seines Sohnes Hugo schuldet, sowie wegen weiterer Übergriffe und Steitigkeiten, durch Vermittlung von Bischof Burkart von Augsburg, Graf Hugo von Montfort, Graf Rudolf von Sulz, dem Älteren, Johann Truchsess von Waldburg und Graf Hermann von Sulz beigelegt wurden. Die Grafen von Montfort sollen den von Schellenberg 1500 lb h für alle ihre Ansprüche auf Wasserburg und Hege bezahlen. Dafür verzichten A. auf alle Ansprüche an diesen Gütern. Zahlungsmodalitäten und -bestimmungen für den Fall des Verzugs werden im einzelnen festgelegt. Die von Graf Heinrich von Montfort vertriebenen, namentlich gennanten Bauern sollen restituiert werden und ihr Gut besitzen wie andere Leute, die in das Gut Wasserburg gehören.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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