Kurfürst Friedrich [II.] von der Pfalz bekundet, dass er Eberhard "Hornegkhen" von Hornberg, Sohn des verstorbenen Bartholomäus, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Durner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen, wie Neidhart Hornegkh diesen einst mit Bewilligung des Lehnsherrn von Dieter von Neideck (Neidegkh) und dessen Brüdern gekauft, von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.