Kuntz von Reinsbronn (Reinsprune), Sohn des verstorbenen Heinz von Reinsbronn, und seine Ehefrau Else verzichten auf ihre Ansprüche auf das Gut Aufstetten (Uffsteten), das ein gewisser Rupprecht innehat, und auf die Gülte von diesem Gut, die früher seinen verstorbenen Schwestern, Agnes und Margarete von Reinsbronn in der Klause zu Wachbach, zustand und jetzt dem Deutschen Haus zu Mergentheim zusteht. Sie erhalten dafür 60 Pfund Heller von Dietrich von Venningen, Landkomtur zu Franken (Francken) und Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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